Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für  Jahresbegehungsscheininhaber der Angelfreunde Obere Nahe Weiersbach e.V.

§1

Die Jahresbegehungsscheininhaber der Angelfreunde Obere Nahe Weiersbach e.V. sind aufgrund ihrer besonderen Stellung im Verein und ihrer Rechte am Gewässer auch zur Wahrnehmung besonderer Aktivitäten verpflichtet.

§2

Aus diesem Selbstverständnis ergeben sich folgende Aufgaben, die wahrzunehmen sind:

Teilnahme an zwei Arbeitseinsätzen und Ableistung eines Wirtschaftsdienstes am Fischerfest. Als Arbeitseinsatz gelten die im Jahresprogramm jeweils bereits zu Beginn des Kalenderjahres angekündigten Arbeitseinsätze. Im Einzelnen sind dies fünf festterminierte Veranstaltungen:

  1. Gewässerreinigungstag
  2. Aufbauarbeiten am Fischerfest und Abfischen des Brandweihers mit Versorgung der Fische
  3. Wirtschaftsdienst am Fischerfest
  4. Abbauarbeiten am Fischerfest
  5. Herbstarbeitseinsatz

Erläuterung: Wer einen Samstagsarbeitseinsatz nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit, diesen durch einen Wirtschaftsdienst am Hüttenabend oder durch einen zusätzlichen Wirtschaftsdienst am Fischerfest auszugleichen.

Beispiel:

  • 2 Arbeitseinsätze laut Plan + 1 Wirtschaftsdienst am Fischerfest
  • 2 Wirtschaftsdienste am Hüttenabend + 1 Wirtschaftsdienst am Fischerfest
  • 4 Wirtschaftsdienste am Hüttenabend

Es sollte jedoch ein Wirtschaftsdienst am Fischerfest wahrgenommen werden.

§3

Jahresbegehungsscheininhaber, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von dieser Verpflichtung befreit. Sie sind aber auf freiwilliger Basis bei allen Diensten besonders bei den Arbeitseinsätzen herzlich eingeladen und willkommen.

§4

Jahresbegehungsscheininhaber, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die den in §2 ausgewiesenen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird der Jahresbegehungsschein vorläufig nicht wieder erteilt.